
Rechtsanwältin und Mediatorin
Britta Johannsen
Mit juristischer Expertise und zwischenmenschlicher Kompetenz berate und begleite ich Sie in Fragen des Arbeitsrechts, allgemeinen Zivilrechts und Sozialrechts.
Eine realistische Einschätzung und Beratung in Ihrer Situation sowie ein offenes Ohr für Ihr Anliegen sind mir dabei ebenso wichtig wie Transparenz zu jedem Zeitpunkt unserer Zusammenarbeit.

Über mich
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften langjährige Tätigkeit als Juristin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in internationalen Wirtschaftsunternehmen.
In eigener Kanzlei tätig in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mario Galvano.
Ausbildung zur Systemischen Organisationsberaterin und zum NLP Practitioner sowie fortlaufende Weiterbildungen im Arbeitsrecht.
Mehrjähriger Auslandsaufenthalt in den USA. Ehrenamtlich tätig als Krisenberaterin bei der Telefonseelsorge Frankfurt sowie als Rechtsberaterin im „Haus der Volksarbeit“ Frankfurt.
Schwerpunkte
- Arbeitsrecht: Kündigungsschutz, Abmahnungen, Zeugnisse, Arbeitsverträge, Mutterschutz usw.
- Zivilrecht: Verträge, Schadensersatz, Gewährleistung usw.
- Sozialrecht - Beratung, Betreuung und Vertretung bei Ansprüchen, die sich aus Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung, Arbeits- oder Einkommenslosigkeit ergeben
Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung und besonders dann sinnvoll, wenn Diskussionen oder Positionen festgefahren sind, der Konflikt nicht weiter eskalieren soll, oder nach einer zeitnahen Lösung gesucht wird. Sie kann einem gerichtlichen Verfahren, z.B. einem Scheidungsprozess, vorgeschaltet werden, oder eine gerichtliche Auseinandersetzung ersetzen.
Mit Hilfe des Mediators als neutralem Dritten oder Vermittler werden dabei in einem strukturierten Verfahren von den Konfliktparteien selbst Lösungen erarbeitet. Der Konflikt wird dabei nicht von einem Richter „entschieden“, sondern es sind die Konfliktparteien selbst, die eigenverantwortlich für sich zugeschnittene Lösungen erarbeiten und Vereinbarungen treffen. Diese können rechtsverbindlich festgelegt werden.