Vertretung Ihrer Ansprüche bei Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet, dass ein Mensch bei der Arbeit von Vorgesetzten oder Kollegen psychische Gewalt erlebt, die durch meist wiederholtes und regelmäßiges Schikanieren, Diskriminieren, Anfeinden, Beleidigen oder Ausgrenzen zum Ausdruck gebracht wird. Der Kollege oder die Kollegin soll oftmals schlichtweg „fertig gemacht“ oder „rausgeekelt“ werden.
Mobbing kann von einzelnen Kollegen oder ganzen Kollegengruppen ausgehen und leider häufig auch von Vorgesetzten. Natürlich ist nicht alles gleich Mobbing. Auch am Arbeitsplatz gibt es immer mal wieder Meinungsverschiedenheiten. Nach einem klärenden Gespräch geht man danach wieder normal miteinander um.
Mobbing indes ist subtiler, oft systematisch und andauernd. Die Betroffenen werden psychisch und körperlich krank, leiden unter Depressionen und Angstzuständen. Die Arbeitsleistung verringert sich, man hat keine Freude mehr an der Arbeit und fühlt sich hilflos und ohnmächtig. Im schlimmsten Fall nehmen auch die Vorgesetzten die Situation nicht ernst oder sind gar selbst beteiligt.
Allerdings: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mobbing am Arbeitsplatz zu unterbinden. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht oder nur unzureichend nach, stehen dem gemobbten Mitarbeiter Schadensersatzansprüche für aufgewandte Behandlungskosten und andere Schäden sowie Schmerzensgeldansprüche für die Beeinträchtigung der Gesundheit und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Derartige Ansprüche bestehen unter Umständen auch, wenn die Mobbinghandlungen von Vorgesetzten oder Kollegen ausgehen.
Dem Mobbingopfer stehen, soweit der entsprechende Nachweis des Mobbings gelingt, auch Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu.
Bei der Prüfung und Verhandlung Ihres individuellen Falles stehe ich Ihnen gern zur Seite.