Arbeitsrecht

Die meisten Menschen kommen mit dem Arbeitsrecht das erste Mal in Kontakt, wenn es um eine Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses geht. Das Arbeitsrecht regelt jedoch sehr viel mehr als eine Kündigung: Arbeitsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den jeweiligen Vertretungen wie Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden reguliert. Es umfasst Vorschriften und Normen, die die Einstellung, Entlassung, Kündigung, Aufhebungsverträge, Arbeitsbedingungen, Lohn und Entgelt, Bonuszahlungen, Arbeitszeiten, Datenschutz, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Urlaubsansprüche, Gleichbehandlung und den Schutz vor Diskriminierung und Mobbing betreffen. Das Ziel des Arbeitsrechts ist es, ein ausgewogenes und faires Verhältnis zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber herzustellen und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.

In Deutschland basiert das Arbeitsrecht auf einer Kombination aus Bundesgesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen.  Auch die Rechtsprechung des in Erfurt ansässigen Bundesarbeitsgerichts (BAG), sowie die des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg spielen eine wichtige Rolle in der ständigen Weiterentwicklung der arbeitsrechtlichen Grundsätze.

Zu den 10 wichtigsten Arbeitsrechtsgesetzen gehören:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Ein großer Teil des individuellen Arbeitsrechts ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, insbesondere die §§ 611-630, die den Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) regeln.
  2. Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Dieses Gesetz schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Kündigung und legt fest, unter welchen Bedingungen eine Kündigung zulässig ist.
  3. Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Das BurlG regelt den Anspruch auf bezahlten Urlaub für Arbeitnehmer.
  4. Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Dieses Gesetz legt Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen und Ruhezeiten fest, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
  5. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer im Betrieb durch den Betriebsrat.
  6. Mutterschutzgesetz (MuSchG): Es gewährt werdenden und stillenden Müttern besonderen Schutz am Arbeitsplatz, u.a. durch Kündigungsschutz und Mutterschutzfristen.
  7. Elternzeit- und Elterngeldgesetz (BEEG): Dieses Gesetz ermöglicht es Müttern und Vätern, nach der Geburt eines Kindes Elternzeit zu nehmen, um sich der Betreuung und Erziehung des Kindes zu widmen.
  8. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es zielt auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ab und umfasst Vorschriften zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
  9. Mindestlohngesetz (MiLoG): Das MiLoG garantiert einen Mindeststandard für die Entlohnung der Arbeit fest. Es dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern soll auch faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Unternehmen fördern, indem es verhindert, dass Unternehmen durch extrem niedrige Löhne unfaire Vorteile erlangen. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können für Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Bußgeldern und der Nachzahlung von zu wenig gezahltem Lohn.
  10. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) in Deutschland regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend nicht arbeiten können. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Dies soll den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers während der Krankheit sichern, ohne dass er auf sein Gehalt verzichten muss.

Auch die Bundesdatenschutzgrundverordnung (DGSVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (DSG), das Tarifvertragsgesetz (TVG) oder die Regelungen für die Berufsausbildung im Berufsausbildungsgesetz (BBiG)  sowie zahlreiche weitere Vorschriften regeln arbeitsrechtliche Grundsätze zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Die Arbeitsgerichte (das sind die Arbeitsgerichte vor Ort, die Landesarbeitsgerichte der einzelnen Bundesländer sowie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt als höchste deutsche arbeitsgerichtliche Instanz) sind speziell für Streitigkeiten im Arbeitsrecht zuständig und bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Forum, um ihre arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten klären zu lassen.

Das Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.

Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung und besonders dann sinnvoll, wenn Diskussionen oder Positionen festgefahren sind, der Konflikt nicht weiter eskalieren soll, oder nach einer zeitnahen Lösung gesucht wird. Sie kann einem gerichtlichen Verfahren, z.B. einem Kündigungsschutzprozess vorgeschaltet werden oder zur Konfliktlösung im Team, zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern oder Kollegen, eingesetzt werden. In manchen Fällen wird durch die Mediation eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden oder ersetzt.

Der Mediator als „allparteilicher“ neutraler Dritter oder Vermittler begleitet die Konfliktparteien in einem strukturierten Mediationsverfahren dabei, selbst Lösungen zu erarbeiten und diese, sofern gewünscht, rechtsverbindlich festzulegen. Der Konflikt wird dabei nicht von einem Richter „entschieden“, sondern es sind die Konfliktparteien selbst, die eigenverantwortlich für sich zugeschnittene Lösungen finden und Vereinbarungen treffen.