Arbeitsverträge erstellen und prüfen

Der Arbeitsvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 611 ff. BGB als Dienstvertrag geregelt und bildet die individuelle Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Ungenaue oder fehlerhafte Formulierungen, veraltete Klauseln können zu unwirksamen Regelungsinhalten und damit dem Verlust von Ansprüchen, also finanziellen Einbußen, führen.

Jede Klausel des Vertrages ist wichtig und hat ihre Bedeutung, denn hier werden die Arbeitszeit, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen und andere Bedingungen des Arbeitsverhältnisses geregelt.

Durch die rechtssichere Gestaltung eines Arbeitsvertrages bzw. Dienstvertrages schaffen wir eine klare Basis für Ihr Arbeitsverhältnis. Dadurch wird von Anfang an das Risiko künftiger Rechtsstreitigkeiten  reduziert.

Ich entwerfe oder überprüfe Ihren Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen und gegebenenfalls tarifvertraglichen Regelungen sowie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und anderer oberster Arbeitsgerichte.