Problemen mit Mutterschutz und Elternzeit

Die Elternzeit dauert maximal 3 Jahre und steht Müttern und Vätern gleichermaßen zu. Diese können die Elternzeit gleichzeitig oder nacheinander nehmen. Voraussetzung ist die Stellung eines Antrags gegenüber dem Arbeitgeber, wobei verschiedene gesetzliche Fristen einzuhalten sind. Weitere relevante Aspekte können die Beantragung von Teilzeitarbeit während der Elternzeit oder die Teilzeitarbeit nach Ende der Elternzeit sein.

In der Realität ist das Interesse des Arbeitgebers an Vollzeitkräften und Mitarbeitern, die dem Unternehmen voll und ganz zur Verfügung stehen, oft nicht mit dem Wunsch der Bundesregierung vereinbar, Mütter oder Väter nach der Geburt des Kindes zu unterstützen und sie nach Ablauf der Elternzeit wieder erfolgreich in ihren alten Beruf einzugliedern.

Leider ist die berufliche Karriere, insbesondere von Müttern, nach der Geburt eines Kindes viel zu oft zu Ende oder gerät in einen Stillstand. Hier gilt es eine optimale Lösung zu finden, die Ihrem Wunsch nach einer Vereinbarung von Kind und Karriere am nächsten kommt.