Aufhebungsvertrag prüfen und verhandeln

Häufig wird keine Kündigung ausgesprochen, sondern ein Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angeboten. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmaßen eine gute Lösung, um frühzeitig Planungssicherheit zu schaffen, Rechtsstreitigkeiten und Kosten durch einen Kündigungsschutzprozess zu vermeiden und die gegenseitigen Ansprüche wechselseitig zu regeln.

Wichtige Themen wie Bonusregelungen, Formulierung von Zeugnis, Nutzung des Dienstwagens, Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung, Wettbewerbsverbote und die Vermeidung einer Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld können so geregelt werden.

Auch zwischenmenschlich ist es für beide oft Seiten weniger belastend, die Verhandlungsführung bei Aufhebungsverträgen einem Rechtsanwalt zu überlassen; in jedem Fall kenne ich die rechtlichen und strategischen Grundlagen bei der Verhandlungsführung und stehe Ihnen bei der Findung einer individuellen und für Sie optimalen Lösung zur Seite.