Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Bei einer Abrechnung nach dem RVG handelt es sich um eine aufwandsabhängige Vergütung, die sich im Zivilrecht nach dem Gegenstandswert richtet. Im Sozialrecht gibt es Rahmengebühren.

Wenn abzusehen ist, dass die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG nicht den Aufwand und damit die Kosten des Rechtsanwalts decken, wird in der Regel eine Gebührenvereinbarung geschlossen.

Dazu finden Sie weitere Informationen auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die Gebühr für ein Beratungsgespräch beträgt in meiner Kanzlei EURO 150,00 plus Mehrwertsteuer (EURO 178,50 incl. MwSt). Im Arbeitsrecht beträgt die Gebühr für ein Beratungsgespräch EURO 190,00 plus MwSt. (226,10 incl. MwSt).

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie gewisse Einkommensgrenzen unterschreiten, unter Umständen staatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Sie erhalten diesen sogenannten Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht. Die beim Anwalt zu entrichtende Selbstbeteiligung beträgt EURO 15,00 incl. MwSt.

Selbstverständlich informiere ich Sie vor Übernahme Ihres Falls sowie im laufenden Mandat stets transparent über die anfallenden Kosten.